Teilnahme:

1. An der Kinderbetreuung (Childminding) und den Nachmittagsaktivitäten der Europäischen Schule RheinMain können Kinder teilnehmen, welche an der Schule eingeschrieben sind.

2. An den Feriencamps dürfen auch externe Kinder teilnehmen.

3. Teilnehmen können lediglich Kinder, deren Alter den Altersvorgaben der jeweiligen Aktivitäten oder Camps entsprechen.

4. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnahmeplätze sowie die Mindesteilnehmerzahl ist für jede Nachmittagsaktivität oder jedes Feriencamp individuell mit den Kursleitern festgelegt. Sollte die festgelegt Mindestgrenze unterschritten werden, kann die jeweilige Aktivität oder das jeweilige Camp aus organisatorischen Gründen leider nicht stattfinden.

5. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

6. Die ES Childminding kann die Aufnahme eines Kindes in der Betreuung, in den Aktivitäten oder bei einem Feriencamp verweigern, wenn die verfügbaren Kapazitäten bereits durch bestehende Anmeldungen erschöpft sind oder das Verhalten des Kindes mehrfach als unangebracht eingeschätzt worden ist.

7. Während Schul- sowie Ferienzeit gilt für das allgemeine Childminding eine Abbuchung von plus 2 Stunden, bei einer Anwesenheit von 5 oder weniger Kindern.

Kosten und Zahlungsweise:

1. Die Anmeldung ist verbindlich. Der zu zahlende Betrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden.

2. Die Erziehungsberechtigten des Kindes verpflichten sich zur Zahlung der Beträge als Gesamtschuldner. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Erklärungen, die aufgrund dieses Vertrages an sie ergehen.

3. Die jeweiligen Aktivitäten oder Feriencamps können auf Anforderung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen werden. Ist die Schließung von der Leitung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wird das anteilige Entgelt für die ausgefallenen Aktivitäten/Feriencamps rückerstattet; in allen anderen Fällen scheidet eine Rückerstattung aus. Im Falle des Ausfalls der Termine einer Aktivität, die als AG deklariert ist, wird ein Nachholtermin durchgeführt; eine Rückerstattung scheidet auch hier aus.

4. Wenn ein Kind die ESRM verlässt, werden 10% der Reststunden eines für das Childminding erworbenen Stundenpaketes erstattet.

Gesundheitliche Anforderungen:

1. Um an einer Aktivität oder einem Feriencamp teilnehmen zu können, muss das Kind frei von ansteckenden Krankheiten und Ausschlägen oder ähnlichem sein. Des Weiteren muss das Kind den allgemeinen gesundheitlichen Anforderungen der Freizeitgestaltung gewachsen sein.

2. Bei Erkrankung durch eine gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichte Krankheit, ist die ES Childminding und die Europäische Schule Rhein Main umgehend zu informieren.

3. Aktuelle Erkrankungen und / oder Allergien des Kindes sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente, müssen angegeben werden. Bei falschen oder fehlenden Angaben kann die ES Childminding und die Europäische Schule Rhein Main die Verantwortung für das Kind teilweise oder ganz ablehnen. Sind diese Angaben nicht erfüllt, so wird das Kind auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt.

4. Die Betreuer des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten und der Feriencamps verabreichen keine Medikamente an Kinder.

Fehlverhalten:

1. Wird durch einen Teilnehmer das Wohlergehen Anderer gefährdet, den Betreuern/Leitern ihre Aufsicht unmöglich gemacht und/oder verstößt der Teilnehmer wiederholt grob gegen die Anordnung derer, so muss der Teilnehmer von den Erziehungsberechtigten umgehend abgeholt werden. Des Weiteren tragen die Erziehungsberechtigten alle aus den Verstößen ihrer Kinder resultierenden Folgekosten.

2. Auch in der Betreuung, den Nachmittagsaktivitäten sowie den Feriencamps gelten die festgelegten Schulregeln. Bei regelwidrigen Verhalten behält sich die ES Childminding einen Ausschluss vom Childminding, den Aktivitäten oder den Feriencamps vor. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei Textform genügt.

Rücktritt der Teilnahme:

AG

1. Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung einer AG („Nachmittagsaktivität“) ist bis 1 Woche vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.

2. Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 1 Woche vor Beginn der AG („Nachmittagsaktivität“) kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.

Ferien-Camps

1. Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung eines Ferien-Camps ist bis 2 Wochen vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.

2. Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 2 Wochen vor Beginn des Ferien-Camps kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich. Ausnahme: Sollte die Nicht-Teilnahme über die gesamte Woche spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ferien-Camps mit einer Krankmeldung entschuldigt werden, gewähren wir eine Rückerstattung von 50%.

3. Die Rückerstattung ist nur vor Beginn des jeweiligen Feriencamps möglich. Wenn das Kind während des Feriencamps erkrankt, muss der vollständige Camp-Betrag für die entsprechende Woche von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Events

1. Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung eines Events ist bis 48 Stunden vor Beginn ohne Angabe von Gründen möglich.

2. Wenn der Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung kürzer als 48 Stunden vor Beginn des Events kommuniziert wird, muss der volle Betrag gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nach Ablauf dieser Frist nicht möglich.

Datenschutz:

1. Die Erziehungsberechtigten sind mit der Speicherung der maschinell verarbeiteten, persönlichen Daten zum Zweck der Betreuung des Kindes einverstanden.

2. Die Erziehungsberechtigten erlauben dem ES Childminding Bildmaterial mit ihren Kindern für die Internetseite und Broschüren zu verwenden.

Nebenabreden:

1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages und der Childminding/Nachmittagsaktivitäten/Camp Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, wobei Mailkommunikation dieses Kriterium erfüllt. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.

Verstöße der AGB:

1. Verstöße gegen die Ordnung und Disziplin oder Nichtbeachten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und können zum Ausschluss von der Teilnahme am Childminding, an den Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps der ESRM führen. In einem solchen Fall ist eine Erstattung anteiliger Beträge ausgeschlossen.

Versicherungsschutz:

1. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind unter Aufsicht von Betreuungspersonal an Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf.

2. Von den Teilnehmern des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps der ESRM verursachte Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten.

3. Die ES Childminding bzw. die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. Die Benutzung von elektronischen Medien (Handy, MP3-Player etc.) während des Childminding, der Nachmittagsaktivitäten oder der Feriencamps ist nicht gestattet.

Salvatorische Klausel:

Mit der Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten werden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ anerkannt. Sollte eine Bedingung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gelten, so bleiben die anderen davon unberührt.


Bad Vilbel, Stand Februar 2024


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